Do
18
Mär
2010
warum kann ich mir das Grinsen nicht verkneifen?
Abofallen-Anwalt muss Schadensersatz zahlen
Verbraucher können Anwälte auf Schadensersatz verklagen, die für
Betreiber sogenannter Abofallen auftreten. Das hat das Amtsgericht
Marburg in einem aktuellen Urteil entschieden. Im konkreten Fall
hatte ein Nutzer kostenlose Software herunterladen wollen, war aber
auf ein Abo-Angebot hereingefallen und sollte für ein zweijähriges
Abonnement insgesamt 192 Euro zahlen, die der Anwalt des Betreibers
bei ihm eintreiben wollte. Der Verbraucher drehte daraufhin den
Spieß um und verklagte den Anbieter und den Mahn-Anwalt, bei
dem es sich nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung um
den einschlägig bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank handeln soll,
erfolgreich auf Schadensersatz.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass
die Tatsache, für den Download einer an sich im Internet kostenlos
erhältlichen Software ein Abonnement abschließen zu müssen, so
weit vom jeweiligen Vorstellungsbild des Nutzers entfernt liege,
dass hier von einer Abo-Falle und somit von Betrug gesprochen werden
müsse. Der Anwalt als "Organ der Rechtspflege" hätte - so das Gericht
- wissen müssen, dass es sich um versuchten Betrug handele und habe
sich daher der Beihilfe zum Betrugsversuch schuldig gemacht, wenn
er das Inkasso für eine "offensichtliche Nichtforderung" betreibe.
Alle Details zur Urteilsbegründung des Gerichts finden Sie
in unserer ausführlichen Meldung zum "Abo-Fallen-Urteil" (
http://www.teltarif.de/n565/s/s38027.html ) des Amtsgerichts Marburg.



